MPU – Fristverlängerung

Dr. Andrea Augustin
Diplom-Psychologe


Führerschein wieder bekommen

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Schreiben Sie mir gern eine Mail oder SMS, wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten. Während der laufenden Therapiestunden bin ich nicht immer telefonisch erreichbar.

Für das „Beibringen“ (also Vorlegen) eines positiven Gutachtens setzt die Führerscheinstelle oft eine gewisse Frist.

Häufig ist das der Fall, wenn…

1. Sie noch Inhaber des Führerscheins sind. D. h. Sie dürfen aktuell noch fahren, hatten aber entweder ein Drogendelikt oder zwei „kleinere“ Alkoholdelikte (unter 1,6 Promille) und der Führerschein wurde Ihnen noch nicht entzogen. Die Führerscheinstelle hat Ihnen dann vermutlich mitgeteilt, bis wann Sie ein positives Gutachten vorlegen müssen. Meistens ist die Frist relativ knapp. Um Zeit für die Vorbereitung auf die MPU zu haben, können Sie eine Fristverlängerung beantragen. Dazu schreiben Sie Ihre Führerscheinstelle an und begründen, warum Sie eine Fristverlängerung erbitten (z. B. weil Sie gerade eine MPU-Vorbereitung absolvieren – einen entsprechenden Beleg kann ich gern ausstellen).

2. Sie haben bereits eine MPU in die Wege geleitet, waren also bei der Führerscheinstelle, haben eine Neuerteilung des Führerscheins beantragt und Ihnen wurde schon ein Termin für die MPU vorgeschlagen. Der ist allerdings etwas zu früh, vielleicht weil Sie sich noch nicht ausreichend vorbereitet fühlen oder weil die Abstinenzbelege bis zum geplanten Termin noch nicht vorliegen werden. Auch hier kann es sinnvoll sein, eine Fristverlängerung zu beantragen – je nach Stand des Verfahrens entweder direkt bei der Begutachtungsstelle oder bei der Führerscheinstelle.

Wenn Sie bei mir eine verkehrspsychologische Intervention wahrnehmen, erstelle ich Ihnen die Zwischenbescheinigungen oder Bestätigungen und Schreiben, die Sie für eventuelle Fristverlängerungen benötigen. Dafür fallen keine zusätzlichen Kosten an.