Verkehrspsychologische Interventionen
Zusammenfassung: Verkehrspsychologische Interventionen oder Nachschulungen beim Verkehrspsychologen dienen dazu, positive Nachtatverhalten zu demonstrieren und gerichtlich eine mildere Sanktion zu erreichen. Sie können eine Sperrfrist verkürzen oder aufheben, ein Fahrverbot vermeiden oder mildern sowie Punkte vermeiden. Dies gilt insbesondere bei Alkoholdelikten (Entziehung der Fahrerlaubnis), aber auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder anderen Ordnungswidrigkeiten, wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen. Betroffene absolvieren meist mehrere Sitzungen (manchmal nur eine) beim Verkehrspsychologen, in denen Ursachen analysiert und Verhaltensänderungen erarbeitet werden. Der Anwalt verhandelt vor Gericht, dass diese Intervention die Strafe mildert, Punkte vermeidet oder ein Fahrverbot abwendet. Solche Maßnahmen werden zunehmend auch online durchgeführt, was die Zugänglichkeit erleichtert. Kontaktieren Sie mich hierzu gern.
Was sind verkehrspsychologische Interventionen?
Verkehrspsychologische Interventionen sind Maßnahmen, die im Kontext des Verkehrsrechts, insbesondere bei der Entziehung oder Sperrung der Fahrerlaubnis wegen Alkohol-, Drogen- oder anderer Verkehrsdelikte, eingesetzt werden. Sie umfassen Nachschulungskurse, Aufbauseminare, Verkehrstherapien oder ähnliche Schulungen, die darauf abzielen, die Fahreignung einer Person wiederherzustellen. Diese Interventionen beinhalten typischerweise Elemente wie Informationsvermittlung, Analyse von Verhaltenshintergründen und Trainingsphasen zur Verhaltensänderung. Im Strafrecht (z. B. nach § 69a StGB) dienen sie als Ergänzung zur Sperre, nicht als Ersatz.
Was bringen verkehrspsychologische Interventionen?
Diese Interventionen zielen darauf ab, die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen zu beseitigen, indem sie den Betroffenen zu einer verantwortungsvollen Haltung im Verkehr erziehen und problematische Verhaltensmuster (z. B. Alkohol- oder Drogenmissbrauch) aufbrechen. Sie bringen folgende Vorteile:
- Wiederherstellung der Fahreignung: Eine erfolgreiche Teilnahme kann die begründete Erwartung rechtfertigen, dass der Betroffene nicht mehr ungeeignet ist. Dies führt oft zu einer vorzeitigen Aufhebung oder Verkürzung der Sperrfrist nach § 69a Abs. 7 StGB, insbesondere bei Alkohol- oder Drogenvergehen. Studien zeigen niedrigere Rückfallquoten bei Teilnehmern, was die Verkehrssicherheit verbessert.
- Präventive Wirkung: Sie fördern eine Verinnerlichung der Inhalte, was zu einer langfristigen Verhaltensänderung führt. Bei hohen Blutalkoholkonzentrationen kann dies mit Abstinenzprogrammen kombiniert werden.
- Rechtliche Anerkennung: Gerichte berücksichtigen sie positiv, wenn sie mit anderen Umständen (z. B. vorläufige Entziehung, günstiges Persönlichkeitsbild) zusammenwirken. Der Gesetzgeber sieht sie sogar als Auflage für eine Einstellung des Verfahrens vor (§ 153a Abs. 1 Nr. 6 StPO). Es gibt jedoch keine Automatik – es hängt von der Einzelfallwürdigung ab.
Welche Voraussetzungen müssen verkehrspsychologische Interventionen erfüllen?
Die Voraussetzungen variieren je nach Kontext und hängen von der Schwere des Delikts ab. Wichtige Anforderungen sind:
- Inhaltliche Anforderungen: Die Intervention muss geeignet sein, den Wegfall der Ungeeignetheit zu erwarten. Das Gericht muss prüfen, ob der Betroffene die Inhalte verinnerlicht hat – bloße Teilnahme allein genügt nicht.
- Nachweis der Teilnahme und Wirksamkeit: Eine Bescheinigung über erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme wird in der Regel verlangt. Das Gericht muss überzeugt sein, dass die Ungeeignetheit weggefallen ist.
Ab 1,6 ‰ BAK gilt nach verkehrsmedizinischen und -psychologischen Erkenntnissen ein Gewohnheitstrinker mit höherer Rückfallwahrscheinlichkeit. Eine glaubhafte dauerhafte Abstinenz ist dann entscheidend.
Das Gericht führt eine Gesamtwürdigung durch; neue Tatsachen müssen vorliegen, und die Bewertung erfolgt zum Zeitpunkt der Entscheidung. Es gibt keine festen Taxen für Verkürzungen.
