Psychologische Gutachten für Magen-Operation

Psychologisches Gutachten vor bariatrischer Operation
(Magenverkleinerung)

Als Psychologische Psychotherapeutin erstelle ich psychologische Gutachten für Patientinnen und Patienten, die eine bariatrische Operation (z. B. Schlauchmagen, Magenbypass, Magenverkleinerung) planen. Das Gutachten ist Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse und wird gemäß S3-Leitlinie Adipositas gefordert.

Über die gesetzlichen Krankenkassen kann ich dies leider nicht abrechnen. Sie müssten das Gutachten selbst bezahlen.
Kosten: 60 EUR

Warum ist das Gutachten erforderlich?

Bariatrische Eingriffe verändern das Essverhalten und die Nahrungsaufnahme dauerhaft. Psychische Faktoren können den Operationserfolg beeinträchtigen oder zu Komplikationen führen. Das Gutachten prüft daher, ob schwerwiegende psychische Störungen vorliegen, die den Eingriff kontraindizieren oder eine stabile Anpassung an die neuen Lebensbedingungen erschweren würden. Ziel ist es, Risiken zu minimieren und die Aussicht auf langfristigen Erfolg zu verbessern.

Ablauf und Inhalte der Untersuchung

Das Gutachten umfasst in der Regel ein Gespräch und eine Fragebogendiagnostik:

  • Ein Anamnesegespräch zu Lebensgeschichte, Gewichtsverlauf, bisherigen Abnehmversuchen, Essverhalten und psychischen Belastungen.
  • Standardisierte Fragebögen oder testpsychologische Verfahren zur Erfassung von Essstörungen, depressiven Symptomen, Angst, Impulskontrolle und anderen relevanten Bereichen.

Am Ende entsteht ein schriftliches Gutachten mit Einschätzung, ob aus psychologischer Sicht keine wesentlichen Hindernisse bestehen und die Operation befürwortet werden kann. Bei Auffälligkeiten werden Empfehlungen für eine Vor- oder Begleitbehandlung gegeben.

Welche psychischen Probleme müssen abgeklärt werden?

Geprüft und ggf. ausgeschlossen werden insbesondere:

  • Schwere, aktuell unbehandelte depressive Episoden oder andere affektive Störungen
  • Akute Suizidalität
  • Schwere Angststörungen oder Zwangsstörungen
  • Aktive Essstörungen (z. B. Binge-Eating-Störung mit sehr hoher Frequenz, Bulimie)
  • Abhängigkeitserkrankungen (Alkohol, Drogen, Medikamente)
  • Persönlichkeitsstörungen mit stark beeinträchtigter Impulskontrolle oder Realitätsprüfung

Liegen solche Störungen vor und sind sie nicht ausreichend behandelt, kann dies eine vorübergehende oder dauerhafte Kontraindikation darstellen.

Wenn Sie ein solches Gutachten benötigen, können Sie gerne einen Termin vereinbaren.
Schreiben Sie mir einfach eine SMS: 01511 5806383